top of page

AGB

img_1083_1533300581.jpg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhuus Nordsee

Zwischen dem Mieter und dem Ferienhuus Nordsee, Imke Wrede, im folgenden FN genannt, wird für die Dauer der vereinbarten Zeit ein Mietvertrag überein Mietobjekt geschlossen, der folgende Vereinbarungen beinhaltet:

  1. Das Mietobjekt darf höchstens von der Personenzahl genutzt werden, die im Mietvertrag vereinbart ist, + 1 Kleinkind bis max. 3 Jahre.

  2. Das Mitbringen von Haustieren ist gegen schriftliche Voranmeldung und mit Flohhalsband oder anderem Schutz gestattet.

  3. Sonderkosten sind Endreinigung und der Kurbeitrag an die Gemeinde für die Kurkarten.

  4. Mitzubringen ist sämtliche Wäsche, einschließlich Bettwäsche, die Wäsche kann zu den in der Preisliste ausgewiesenen Kosten und Vorabzahlung, gemietet werden. Handtuchwechsel gegen Gebühr.

  5. Die Kurkarten der Gemeinde Dorum sind vorab zu zahlen.

  6. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar, sowie die Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden an dem Mietobjekt und dem Inventar sind FN sofort zu melden. Verursachte Schäden müssen von dem Mieter, auch für seine Mitbewohner ersetzt werden.

  7. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich FN mitzuteilen. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Mieter verpflichtet ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen dazu beizutragen den Schaden möglichst gering zu halten. Kommt der Mieter schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

  8. Die Objekt-, bzw. die Schlüsselübergabe erfolgt bei Ankunft gegen 16.00 Uhr, bei der Abreise bis 10.00 Uhr.

  9. Die Mietpreise sind der jeweils gültigen Mietpreisliste zu entnehmen.

  10. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag gilt erst mit dem Eingang der Buchungsbestätigung beim Gast und dem Eingang der Anzahlung bei FN als geschlossen. Erklärt FN, dass er die Anmeldung nicht annehmen kann, wird die Anzahlung zurückerstattet. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

  11. Die Zahlungsbedingungen sind aus der Reisebestätigung/ Rechnung ersichtlich. Die Vermietung erfolgt ausschließlich der durchgeführten Sonderleistung im Namen und Rechnung des jeweiligen Objektbesitzers.

  12. Rücktritt des Kunden, die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder belegt er das Mietobjekt nicht, so ist ein Ersatz für den Mietausfall zu zahlen. Der Ersatz für den Mieterlös beträgt nach Buchungsbestätigung und Erhalt der Anzahlung 10% des Mietpreises, mindestens jedoch. 45 Tage vor Mietbeginn 45% des Mietpreises, 44 –21 Tage, 60% des Mietpreises, 20 –0 Tage 100%. Kann das Mietobjekt weitervermietet werden, werden lediglich 10% des Mietpreises an Stornogebühr berechnet.

  13. Beschränkung der Haftung, FN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung für Ansprüche jedweder Art gegenüber dem Mieter ist auf 100% des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

  14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung, Ansprüche nach §§ 651c bis 651 gBGB kann der Gast nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenem Vermietungsende geltend machen. Die Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,–verjähren 6 Monate nach dem vertraglichem Vermietungsende.

  15. Gerichtsstand, Klagen gegen den Vermieter, bzw. FN sind an dessen Sitz zu erheben.

​

bottom of page